Bio-Zertifizierung – Transparenz und Sicherheit entlang der Verpackungskette

Die Zertifizierung wurde von der ABCERT AG gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 erteilt und ist bis zum 31. Januar 2028 gültig. Wir unterziehen uns dabei einer jährlichen Re-Zertifizierung. Sie bestätigt, dass alle relevanten Prozesse vollständig den europäischen Anforderungen für den Umgang mit Bio-Lebensmitteln entsprechen. Der zertifizierte Umfang umfasst die Auftragsabwicklung, Entwicklung, Display-Produktion, Verpackung, Lagerung und den Versand von Verkaufsdisplays aus Karton und Wellpappe.

Wir verpacken primär verpackte Bio-Lebensmittel, die uns von unseren Kunden zur Verfügung gestellt werden. Diese werden entweder in Displays konfektioniert oder in unserem Werk in Wellpappverpackungen verpackt.

Was verlangt die Verordnung (EU) 2018/848?

Die seit dem 1. Januar 2022 geltende Verordnung (EU) 2018/848 legt strenge Standards für die Produktion, Kennzeichnung und den Umgang mit Bio-Produkten innerhalb der Europäischen Union fest.

Für Unternehmen, die an der Verpackung und dem Konfektionieren von Bio-Lebensmitteln beteiligt sind, bedeutet dies unter anderem:

  • Klar dokumentierte und kontrollierte Verfahren
  • Strikte Trennung von Bio- und Nicht-Bio-Waren
  • Vermeidung von Kontamination oder Vermischung
  • Vollständige Rückverfolgbarkeit vom Wareneingang bis zum Versand

Durch klar definierte Abläufe und eine vollständige Trennung der Prozesse stellen wir sicher, dass die Bio-Integrität der Produkte jederzeit gewahrt bleibt. So schaffen wir Transparenz, Sicherheit und Vertrauen – für unsere Kunden, für die Verbraucher und am Point of Sale.